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Übersetzerin für die Sprachen DEUTSCH und POLNISCH
ermächtigt vom OLG Schleswig
Herzlich willkommen auf meiner Seite!
Ich möchte Ihnen helfen, sich in Deutschland oder in Polen zurechtzufinden. Ich übersetze Ihre Dokumente und Urkunden, helfe Ihnen aber auch bei alltäglichen Problemen, die wegen fehlender Sprachkenntnisse entstehen können. Gerne begleite ich Sie zu Behörden, zu Ärzten oder zu anderen Terminen in Stadt und Landkreis Bamberg. Ich telefoniere für Sie, auch nach Polen, falls Sie meine Hilfe im Umgang mit polnischen Behörden oder Geschäftspartnern benötigen.
Möchten Sie Deutsch lernen? Ich biete auch individuellen Deutschunterricht an.
Über mich
Ich heiße Iweta Hartman und bin gebürtige Polin, besitze inzwischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Meine Fachkenntnisse erwarb ich während meines Studiums an der Warschauer Universität. Ich absolvierte sowohl ein Lehrerstudium für Deutsch als Fremdsprache, als auch ein Magisterstudium für angewandte Linguistik mit den Schwerpunkten Lehramt und Übersetzung.
Im Jahre 2000 verlegte ich meinen ständigen Wohnsitz nach Deutschland. Auch hierzulande erweiterte ich meine linguistischen Fähigkeiten und sammelte Berufserfahrung. Seit 2007 arbeite ich als freiberufliche Übersetzerin und Dolmetscherin, war bis 2012 unter anderem für die Gerichte und die Polizei in Schleswig-Holstein tätig. Zusätzlich war ich vier Jahre lang als alleinige Übersetzerin bei einer Firma in Hamburg in Vollzeit angestellt. Das Oberlandesgericht Schleswig ermächtigte mich im März 2010, schriftliche Übersetzungen zu beglaubigen.
Aus familiären Gründen zog ich im Juni 2012 nach Bayern. Hier arbeite ich in Teilzeit an einer Grundschule als pädagogische Fachkraft für Deutsch als Fremdsprache.
Leistungen
Es reicht nicht zwei Sprachen zu beherrschen, um ein guter Übersetzer zu sein.
Ausbildung und Qualifikationen
Sprachkombinationen
- Deutsch → Polnisch
- Polnisch → Deutsch
Fachgebiete
- Geisteswissenschaften
- Recht und Wirtschaft
- Werbung und Marketing
- Technik
- Literatur
Preise
Ich kann Ihnen auf Anfrage Pauschalpreise für das Übersetzen von Urkunden (wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis usw.) nennen.
Alle anderen Texte muss ich zuerst in Augenschein nehmen, um Ihnen ein Preisangebot für die Übersetzung vorzulegen.
Habe ich Sie mit meinem Angebot überzeugt?
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, damit ich für Sie ein unverbindliches Angebot erstellen kann.